Gifttiergesetz NRW

Gifttiergesetz NRW

Als Halter von wilden Tieren in der privaten Wohnung, wie zum Beispiel giftige Spinnen und Schlangen, tragen Sie eine hohe Verantwortung. Trotz Ihrer Erfahrung stellt die Haltung ein Sicherheitsrisiko für Sie und Ihr Umfeld dar. Für den Fall eines Entweichens eines Tieres sollten Sie versichert sein. In Nordrhein-Westfalen ist die Haltung bestimmter giftiger Tiere nun sogar gesetzlich, mit dem Gifttiergesetz (GiftTierG NRW), geregelt. So müssen Sie auch eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Die Haftpflichtversicherung muss Sie nicht nur als Halter des Tieres versichern, sondern muss auch für den Fall des Entweichens Versicherungsschutz bieten. Als Mindestversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind 1.000.000 Euro vorgeschrieben.

Wir kümmern uns um Ihre Versicherung für Ihre wilden Tiere. Selbstverständlich beantragen wir auch die Versicherungsbestätigung, die Sie der Behörde vorlegen müssen. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen zum Gesetz erhalten Sie auf: https://www.gifttiergesetz.de/